Zollfahndungsdirektion Hamburg

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Zollfahndungs­direktion Hamburg

Die Zollfahndungsdirektion Hamburg ist die untere Behörde (Ortsbehörde) unter dem Zollkriminalamt. Sie ist zuständig für das Gebiet der Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie für die Küstenwache und gliedert sich in die Inspektionen Hamburg, Kiel, Rostock sowie die der Küstenwache.

Was macht eine Direktion?

Der Zollfahndungsdirektion obliegen sämtliche vollzugspolizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsaufgaben des Zolls. In den insgesamt acht Direktionen werden durch sie in der Dauerlast sämtliche vollzugspolizeilichen Aufgaben des Zolls erledigt. Sie verfügen über die nötigen Spezialeinheiten, Techniktrupps etc., um alle Kontroll-, Fahndungs-, Ermittlungs- und Einsatzlagen selbstständig abzuarbeiten. In der Direktion sind alle Zentralen Dienste und Zentralen Kommissariate sowie die Direktionsverwaltung, ein Führungs- und Lagedienst etc. verankert. Der Stabsbereich Einsatz steuert die Inspektionen mit ihren Zollkommissariaten. Er verfügt über die Führungs- und Einsatzmittel in der Direktion. In den Zollkommissariaten befinden sich die Zollwachen für den Kontroll- und Streifendienst sowie die Kriminalkommissariate zur Bekämpfung der Zollkriminalität (Ex-Zollfahndung) und der Arbeitsmarktkriminalität (Ex-FKS) sowie dislozierte Kommissariate zur Unterstützung durch Digitale Forensik, Vermögensabschöpfung (VAM) und TKÜ-Technik.

Stabsbereiche sowie Zentrale Dienste und Zentrale Kommissariate

Jede Direktion verfügt zentral über einen Stabsbereich Verwaltung und einen Stabsbereich Führung und Einsatz sowie über Zentrale Dienste im Bereich Technik, Spezialeinheiten, Zeugenschutz, VP-Führung sowie Einsatztraining und über Zentrale Kommissariate zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, komplexer Wirtschaftskriminalität sowie zur Durchführung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfungen sowie für die Gemeinsamen Gruppen mit der Polizei (GFG, GER, GEZig etc.)

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